Ukrainer können Geld für die Gründung und Entwicklung eines Unternehmens erhalten

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18:05, 16.03.2023

Bürger aus einkommensschwachen Familien können über das Programm Helping Hand finanzielle Unterstützung für den Aufbau ihres eigenen Unternehmens erhalten.



Das Ministerium für Wiedereingliederung erinnert daran.

Im Rahmen des Programms können Bürger eine einmalige zinslose Rückzahlung von bis zu 100.500 UAH erhalten, um ein eigenes Unternehmen zu gründen oder für 3 Jahre aufzubauen.

Personen aus einkommensschwachen Familien, die beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind, können die Unterstützung beantragen.

Um an dem Programm teilzunehmen, müssen Sie sich an das Arbeitsamt wenden und einen Antrag bei der Kommission für die Unterstützung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Familien mit geringem Einkommen stellen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • ein Antrag auf finanzielle Unterstützung,
  • ein Geschäftsplan,
  • eine Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Der Ausschuss wird den Antrag prüfen und den Antragsteller über das Ergebnis informieren. Wenn die Entscheidung positiv ausfällt, muss der Antragsteller Folgendes tun:

  • innerhalb von 30 Kalendertagen sich als Einzelunternehmer registrieren lassen oder eine juristische Person registrieren lassen;
  • unterzeichnen Sie eine Vereinbarung mit dem Arbeitsamt über die Gewährung von Finanzhilfen;
  • einreichung der Rechnung und des Vertrags mit dem Lieferanten der Ausrüstung oder des Materials beim Arbeitsamt;
  • nachdem das Arbeitsamt die Gelder auf das Konto des Lieferanten überwiesen hat, erhalten Sie die Ausrüstung oder das Material.

Wann wird die Unterstützung an den Staat zurückgezahlt?

Für die Rückzahlung der Unterstützung gibt es zwei Möglichkeiten.

Erstens muss das Geld nach einer Frist von drei Jahren ab Erhalt des einmaligen Betrags (innerhalb von 30 Kalendertagen) zurückgezahlt werden.

Die zweite Möglichkeit ist die vorzeitige Rückzahlung in Raten nach einem vom Jobcenter festgelegten Zeitplan.

Wichtig ist, dass der Betrag der zurückerstatteten Finanzhilfe um den Betrag der gezahlten Steuern, Gebühren und ERUs reduziert wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Selbstständige das Geld nicht zurückzahlt. Dies gilt für die Fälle, in denen:

  • steuern, Abgaben und ERUs in einer Höhe gezahlt wurden, die die gewährte Beihilfe übersteigt;
  • der Selbständige im ersten Jahr nach Erhalt der Subvention mindestens zwei Personen aus einkommensschwachen Familien über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren auf Anweisung des Arbeitsamtes beschäftigt hat.
Eugenia Ruban

Eugenia Ruban schreibt über politische und wirtschaftliche Nachrichten. Sie betrachtet die großen Phänomene in der ukrainischen Politik und Wirtschaft aus der Perspektive, wie sie sich auf die einfachen Ukrainer auswirken werden.